Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Beträge für Familien in Deutschland: Das Kindergeld 2026 steigt auf 259 Euro pro Monat, der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 9.756 Euro pro Kind. Beide Leistungen hängen eng zusammen, schließen sich aber gegenseitig aus – welche Variante für Sie günstiger ist, entscheidet automatisch das Finanzamt. Dieser Artikel zeigt alle aktuellen Beträge, Anspruchsvoraussetzungen und die wichtigsten Regeln im Überblick.
Zum 1. Januar 2026 ist das Kindergeld von 255 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat gestiegen – das entspricht 3.108 Euro im Jahr und Kind. Seit der Reform 2023 gilt dieser Betrag einheitlich, unabhängig davon, ob es sich um das erste oder das vierte Kind in der Familie handelt. Die Erhöhung erfolgt automatisch; Eltern müssen dafür nichts gesondert beantragen oder ändern.
Das Kindergeld 2026 wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Entscheidend sind ausschließlich die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – etwa der Wohnsitz beziehungsweise gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht.
Grundsätzlich haben Eltern oder Erziehungsberechtigte Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr – ganz automatisch, ohne weitere Bedingungen. Darüber hinaus besteht der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind:
Für Kinder mit einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, kann der Anspruch auf Kindergeld zeitlich unbegrenzt bestehen, sofern sich das Kind nicht selbst unterhalten kann.
Der Kinderfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei bleibt. Für 2026 setzt er sich aus zwei Komponenten zusammen:
| Bestandteil | Betrag für beide Elternteile | Betrag pro Elternteil |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag (Existenzminimum) | 6.828 € | 3.414 € |
| BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) | 2.928 € | 1.464 € |
| Gesamt | 9.756 € | 4.878 € |
Damit steigt der Kinderfreibetrag 2026 gegenüber dem Vorjahr um 156 Euro (2025: 9.600 €). Leben die Eltern getrennt, erhält jeder Elternteil grundsätzlich die Hälfte. Der Freibetrag eines Elternteils kann unter bestimmten Voraussetzungen auf den anderen Elternteil übertragen werden – etwa, wenn dieser keinen Unterhalt zahlt. Der Kinderfreibetrag steht nicht nur leiblichen Kindern zu, sondern auch adoptierten Kindern und Pflegekindern, und kann ebenso von Alleinerziehenden genutzt werden.
Eltern müssen sich nicht selbst entscheiden, ob sie Kindergeld oder Kinderfreibetrag nutzen möchten – das übernimmt automatisch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Dabei läuft es so ab:
Diese Verrechnung sorgt dafür, dass Eltern in jedem Fall automatisch von der für sie günstigeren Variante profitieren, ohne selbst etwas berechnen oder beantragen zu müssen.
Als grobe Richtwerte gilt für 2026:
Unterhalb dieser Schwellenwerte bleibt das Kindergeld 2026 für die meisten Familien die finanziell bessere Option, da 259 Euro im Monat eine spürbare, laufende Entlastung darstellen. Wichtig: Auch wer mit seinem Einkommen über diesen Werten liegt, sollte trotzdem einen Kindergeldantrag stellen – verloren geht dadurch nichts, da am Jahresende ohnehin die günstigere Variante automatisch berücksichtigt wird.
Neben Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es 2026 weitere finanzielle Entlastungen für Familien:
Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt – am besten direkt nach der Geburt des Kindes. Der Antrag ist online möglich, alternativ können die Formulare auch postalisch angefordert werden. Wichtig zu wissen: Ausgezahlt wird das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor der Antragstellung. Für die steuerliche Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag kann der Anspruch jedoch bis zu vier Jahre rückwirkend relevant werden.
Feste, für alle gleiche Auszahlungstermine gibt es beim Kindergeld nicht. Entscheidend ist die letzte Ziffer der persönlichen Kindergeldnummer: Bei der Endziffer 0 erfolgt die Überweisung in der Regel zu Beginn des Monats, bei der Endziffer 9 meist erst gegen Monatsende. Die genauen Termine variieren leicht von Monat zu Monat und sind in einer Tabelle der Bundesagentur für Arbeit einsehbar.
Die frühere Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, Kindergeld, Kinderzuschlag und weitere Familienleistungen in einer neuen Kindergrundsicherung zusammenzufassen und die Antragstellung zu vereinfachen. Mit dem Ende der Ampel-Koalition wurde diese Reform jedoch nicht wie vorgesehen umgesetzt. Ob und wann ein vergleichbares Vorhaben erneut aufgegriffen wird, ist derzeit (Stand Juni 2026) offen. Für Familien bleibt es bis auf Weiteres beim bewährten System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Beträge, Schwellenwerte und Fristen können sich ändern – verbindliche Auskünfte erteilen das zuständige Finanzamt oder die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Wie viel Kindergeld gibt es 2026?
Das Kindergeld 2026 beträgt 259 Euro pro Kind und Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei 9.756 Euro pro Kind für beide Elternteile zusammen beziehungsweise 4.878 Euro pro Elternteil.
Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig?
Nein. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, welche der beiden Leistungen für Sie vorteilhafter ist, und setzt nur eine davon an.
Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Schule, Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag, bei Behinderung unter Umständen unbegrenzt.
Muss ich Kindergeld beantragen, auch wenn ich gut verdiene?
Ja, ein Antrag lohnt sich immer. Liegt der Kinderfreibetrag bei Ihnen günstiger, wird das gezahlte Kindergeld ohnehin automatisch gegengerechnet – verlieren können Sie dadurch nichts.
Wo beantrage ich Kindergeld?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, am einfachsten online direkt nach der Geburt des Kindes.
Mit dem Kindergeld 2026 in Höhe von 259 Euro pro Kind und Monat sowie dem auf 9.756 Euro gestiegenen Kinderfreibetrag entlastet der Staat Familien auch in diesem Jahr weiter spürbar. Da die automatische Günstigerprüfung des Finanzamts ohnehin die für Sie vorteilhaftere Variante berücksichtigt, müssen Eltern sich um die Wahl zwischen beiden Leistungen keine Gedanken machen – ein rechtzeitiger Kindergeldantrag direkt nach der Geburt bleibt aber in jedem Fall der wichtigste erste Schritt.
Stand: 26. Juni 2026. Angaben ohne Gewähr.
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