Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf für die Einkommensteuerreform 2027 beschlossen – auf Basis eines Referentenentwurfs, den das Bundesfinanzministerium bereits am 18. August 2026 vorgelegt hatte. Auf den ersten Blick klingt das Paket nach reiner Entlastung: mehr Kindergeld, ein höherer Kinderfreibetrag, ein größerer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und ein steigender Grundfreibetrag. Wer genauer hinschaut, findet aber auch eine Gegenfinanzierung, die längst nicht jeden Haushalt gleich trifft: einen gekürzten Handwerkerbonus, eine deutlich teurere Minijob-Pauschsteuer und zwei neue Tarifstufen für sehr hohe Einkommen. Dieser Artikel zeigt alle Zahlen im Überblick, rechnet den Effekt für vier typische Haushalte durch und erklärt, warum es sich für Handwerkerrechnungen lohnen kann, noch 2026 zu zahlen.
Die Einkommensteuerreform 2027 (offiziell: Einkommensteuerreformgesetz 2027) soll den Einkommensteuertarif in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 grundlegend anpassen. Ziel ist laut Bundesregierung eine Entlastung von Arbeitnehmern und Familien in Höhe von rund 10 Milliarden Euro jährlich sowie ein Ausgleich der kalten Progression. Gleichzeitig sollen einzelne Regelungen im Einkommensteuer- und Gewerbesteuergesetz sowie bei der Sozialversicherung geändert werden, um die Entlastungen gegenzufinanzieren.
Der Zeitplan: Nach dem Referentenentwurf vom 18. August 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf am 2. September 2026 beschlossen. Damit ist aus dem Referentenentwurf ein Regierungsentwurf geworden – der nächste Schritt ist die Beratung in Bundestag und Bundesrat. Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt die Reform als beschlossen; bis dahin können sich einzelne Zahlen im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Vier Stellschrauben sollen für spürbare Entlastung sorgen:
| Kennzahl | 2026 (aktuell) | 2027 (geplant) | 2028 (geplant) |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag, Single | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Grundfreibetrag, Verheiratete | 24.696 € | 25.128 € | 25.800 € |
| Kindergeld pro Kind/Monat | 259 € | 267 € | 272 € |
| Kinderfreibetrag je Kind (beide Elternteile) | 9.756 € | 10.056 € | 10.236 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | 1.430 € |
| Beginn Spitzensteuersatz (42 %) | ab 69.879 € | ab 70.601 € | unverändert |
| Beginn 45 %-Satz | ab 277.826 € | ab 250.000 € | unverändert |
| Neuer 47 %-Satz | – | ab 280.000 € | unverändert |
| Handwerkerbonus (Satz / Höchstbetrag) | 20 % / 1.200 € | 15 % / 900 € | unverändert |
| Pauschsteuer für Minijobs | 2 % | 5 % | unverändert |
Die Entlastungen fallen nicht vom Himmel: Der Entwurf enthält gleich mehrere Maßnahmen, die gezielt Geld in die Staatskasse zurückholen sollen.
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG soll ab dem Veranlagungszeitraum 2027 von 20 % auf 15 % der Arbeitskosten sinken. Die Bemessungsgrenze von 6.000 € Arbeitskosten pro Jahr bleibt zwar bestehen, der maximale Steuervorteil sinkt dadurch aber von 1.200 € auf 900 € jährlich – ein Minus von bis zu 300 €. Betroffen sind alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Privathaushalt, vom Fenstertausch bis zur Heizungswartung, sowohl bei Eigentümern als auch bei Mietern über die Betriebskostenabrechnung.
Die bisherige Reichensteuer von 45 % greift heute erst ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen. Nach dem Entwurf sinkt diese Grenze auf 250.000 €. Darüber, ab 280.000 €, kommt eine komplett neue Tarifstufe von 47 % hinzu. Für Einkommen deutlich über 300.000 € kann das in Summe zu einer höheren Steuerlast führen als 2026 – trotz höherem Grundfreibetrag.
Die einheitliche Pauschsteuer für geringfügige Beschäftigung soll von 2 % auf 5 % des Arbeitsentgelts steigen. Bei einem Minijob-Lohn von 10.000 € im Jahr wären das 500 € statt bisher 200 € – eine Mehrbelastung, die zunächst die Arbeitgeber trifft, sich aber je nach Verhandlungsmasse auch auf künftige Lohn- oder Stundenvereinbarungen auswirken kann.
| Haushaltstyp | Zu versteuerndes Einkommen | Geschätzter Effekt 2027 | Pro Monat |
|---|---|---|---|
| Single, kinderlos, angestellt | 45.000 € | rund + 140 €/Jahr | rund + 12 € |
| Alleinerziehend, 1 Kind | 35.000 € | rund + 220 €/Jahr | rund + 18 € |
| Ehepaar, 2 Kinder, ein Verdiener (Splitting) | 70.000 € (gemeinsam) | rund + 380 €/Jahr | rund + 32 € |
| Single, sehr hohes Einkommen | 300.000 € | rund − 1.235 €/Jahr | rund − 103 € |
Die Tendenz ist eindeutig: Kleine und mittlere Einkommen profitieren spürbar, aber nicht dramatisch – vor allem durch die Kombination aus höherem Grundfreibetrag, größerem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und, bei Familien, mehr Kindergeld. Bei sehr hohen Einkommen oberhalb von rund 280.000 € zu versteuerndem Einkommen kann die Reform dagegen zu einer echten Mehrbelastung führen, weil die neuen 45- und 47-Prozent-Stufen früher greifen, als es der gestiegene Grundfreibetrag ausgleichen kann. Wer zusätzlich Handwerkerleistungen steuerlich geltend macht, sollte den möglichen Verlust von bis zu 300 € beim Handwerkerbonus separat einrechnen – er ist in der Tabelle oben nicht enthalten.
Für den Handwerkerbonus gilt das sogenannte Abflussprinzip: Maßgeblich ist nicht, wann der Auftrag erteilt oder die Arbeit ausgeführt wurde, sondern in welchem Jahr die Rechnung tatsächlich per Überweisung bezahlt wird. Wer eine Renovierung, eine Badsanierung oder eine Heizungswartung ohnehin plant, kann sich die aktuell noch geltenden 20 % sichern, indem die Rechnung noch 2026 beglichen wird – selbst wenn der Auftrag schon früher erteilt wurde oder sich die Arbeiten bis in den Jahreswechsel ziehen.
Ein Rechenbeispiel: Eine Familie lässt für 6.000 € Arbeitskosten das Bad sanieren.
Praktische Hinweise für alle, die davon profitieren wollen:
Nach dem Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 durchläuft der Regierungsentwurf nun das reguläre Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung im Bundestag, Ausschussberatungen, zweite und dritte Lesung, anschließend Befassung des Bundesrats. Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt – üblicherweise gegen Ende des Jahres – steht der endgültige Wortlaut fest. Die erste Stufe der Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, eine zweite Stufe mit weiteren Anhebungen von Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2028.
Was ändert sich 2027 bei der Steuer?
Der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, das Kindergeld und der Kinderfreibetrag sollen steigen. Gleichzeitig sinkt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, die Minijob-Pauschsteuer steigt, und für sehr hohe Einkommen gelten neue Steuersätze von 45 % ab 250.000 € und 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?
Nach dem Regierungsentwurf soll der Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 € für Singles beziehungsweise 25.128 € für zusammen veranlagte Ehepaare steigen. 2028 ist eine weitere Anhebung auf 12.900 € beziehungsweise 25.800 € geplant.
Wie viel Kindergeld gibt es 2027?
Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2027 von 259 € auf 267 € pro Kind und Monat steigen, zum 1. Januar 2028 auf 272 €.
Wird der Handwerkerbonus 2027 gekürzt?
Ja, nach dem aktuellen Entwurf sinkt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen von 20 % auf 15 % der Arbeitskosten, der Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 € pro Jahr. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Auftragserteilung.
Wer zahlt durch die Steuerreform 2027 mehr?
Vor allem Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen über rund 250.000 bis 280.000 Euro, da die Reichensteuer früher greift und ein neuer Satz von 47 % hinzukommt. Auch wer regelmäßig Handwerkerleistungen absetzt oder Minijobber beschäftigt, kann durch die Gegenfinanzierungsmaßnahmen stärker belastet werden.
Ist die Steuerreform 2027 schon beschlossen?
Nein. Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 lediglich den Regierungsentwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen, bevor es zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Details können sich im Verfahren noch ändern.
Die Einkommensteuerreform 2027 ist kein reines Entlastungspaket, sondern eine Umverteilung mit klarer Schlagseite: Kleine und mittlere Einkommen sowie Familien profitieren von höherem Grundfreibetrag, mehr Kindergeld und einem größeren Arbeitnehmer-Pauschbetrag – wenn auch in überschaubarem Umfang von oft deutlich unter 500 Euro im Jahr. Gegenfinanziert wird das unter anderem durch einen spürbar gekürzten Handwerkerbonus und neue, höhere Steuersätze für sehr hohe Einkommen. Wer ohnehin eine Handwerkerrechnung zu begleichen hat, sollte die Zahlung nach aktuellem Stand noch 2026 vornehmen, um sich die vollen 20 % zu sichern. Da das Gesetz die parlamentarischen Beratungen noch nicht durchlaufen hat, lohnt sich ein Blick auf die endgültige Fassung, sobald sie im Bundesgesetzblatt verkündet wird.
Stand: 6. September 2026, auf Basis des Regierungsentwurfs vom 2. September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich einzelne Beträge und Grenzwerte noch ändern. Angaben ohne Gewähr.
Gefällt dir der Beitrag? Dann empfehle ihn gerne weiter.
Werbung:
HINWEIS: Diese Seite enthält Affiliate-Links
© 2026 by Checkpoint-Finanzen.de