Kindergeld 2026 und Kinderfreibetrag: Diese Beträge gelten jetzt

Kindergeld 2026 und Kinderfreibetrag

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Beträge für Familien in Deutschland: Das Kindergeld 2026 steigt auf 259 Euro pro Monat, der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 9.756 Euro pro Kind. Beide Leistungen hängen eng zusammen, schließen sich aber gegenseitig aus – welche Variante für Sie günstiger ist, entscheidet automatisch das Finanzamt. Dieser Artikel zeigt alle aktuellen Beträge, Anspruchsvoraussetzungen und die wichtigsten Regeln im Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kindergeld 2026: 259 € pro Kind und Monat (vorher 255 €), unabhängig vom Einkommen der Eltern.
  • Kinderfreibetrag 2026: 9.756 € pro Kind für beide Elternteile zusammen (vorher 9.600 €).
  • Beide Leistungen gibt es nicht parallel: Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch.
  • Für die meisten Familien mit mittlerem Einkommen bleibt das Kindergeld die bessere Wahl.
  • Der Kinderfreibetrag lohnt sich in der Regel erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 84.000 € (zusammen veranlagt) bzw. 42.000 € (Alleinerziehende).

Kindergeld 2026: Wie hoch ist der aktuelle Betrag?

Zum 1. Januar 2026 ist das Kindergeld von 255 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat gestiegen – das entspricht 3.108 Euro im Jahr und Kind. Seit der Reform 2023 gilt dieser Betrag einheitlich, unabhängig davon, ob es sich um das erste oder das vierte Kind in der Familie handelt. Die Erhöhung erfolgt automatisch; Eltern müssen dafür nichts gesondert beantragen oder ändern.

Das Kindergeld 2026 wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Entscheidend sind ausschließlich die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – etwa der Wohnsitz beziehungsweise gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich haben Eltern oder Erziehungsberechtigte Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr – ganz automatisch, ohne weitere Bedingungen. Darüber hinaus besteht der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind:

  • sich in der Schulausbildung, einer Berufsausbildung oder einem Studium befindet,
  • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet,
  • ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolviert,
  • eine Zweitausbildung durchläuft, sofern diese im Vordergrund steht und das Kind nicht überwiegend arbeitet.

Für Kinder mit einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, kann der Anspruch auf Kindergeld zeitlich unbegrenzt bestehen, sofern sich das Kind nicht selbst unterhalten kann.

Kinderfreibetrag 2026: Diese Beträge gelten

Der Kinderfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei bleibt. Für 2026 setzt er sich aus zwei Komponenten zusammen:

Bestandteil Betrag für beide Elternteile Betrag pro Elternteil
Kinderfreibetrag (Existenzminimum) 6.828 € 3.414 €
BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) 2.928 € 1.464 €
Gesamt 9.756 € 4.878 €

Damit steigt der Kinderfreibetrag 2026 gegenüber dem Vorjahr um 156 Euro (2025: 9.600 €). Leben die Eltern getrennt, erhält jeder Elternteil grundsätzlich die Hälfte. Der Freibetrag eines Elternteils kann unter bestimmten Voraussetzungen auf den anderen Elternteil übertragen werden – etwa, wenn dieser keinen Unterhalt zahlt. Der Kinderfreibetrag steht nicht nur leiblichen Kindern zu, sondern auch adoptierten Kindern und Pflegekindern, und kann ebenso von Alleinerziehenden genutzt werden.


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Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was bedeutet die Günstigerprüfung?

Eltern müssen sich nicht selbst entscheiden, ob sie Kindergeld oder Kinderfreibetrag nutzen möchten – das übernimmt automatisch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Dabei läuft es so ab:

  • Während des Jahres erhalten Eltern laufend das Kindergeld ausgezahlt.
  • Bei der Steuererklärung vergleicht das Finanzamt, ob die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher ausfällt als das bereits gezahlte Kindergeld.
  • Ist der Kinderfreibetrag günstiger, wird er angesetzt – das bereits ausgezahlte Kindergeld wird dabei gegengerechnet, sodass keine Doppelförderung entsteht.
  • Ist das Kindergeld günstiger, bleibt es einfach bei der bisherigen Auszahlung.

Diese Verrechnung sorgt dafür, dass Eltern in jedem Fall automatisch von der für sie günstigeren Variante profitieren, ohne selbst etwas berechnen oder beantragen zu müssen.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Als grobe Richtwerte gilt für 2026:

  • Zusammen veranlagte Eltern: Der Kinderfreibetrag wird in der Regel ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von etwa 84.000 Euro pro Jahr günstiger als das Kindergeld.
  • Alleinerziehende: Hier liegt die Schwelle bei etwa 42.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Unterhalb dieser Schwellenwerte bleibt das Kindergeld 2026 für die meisten Familien die finanziell bessere Option, da 259 Euro im Monat eine spürbare, laufende Entlastung darstellen. Wichtig: Auch wer mit seinem Einkommen über diesen Werten liegt, sollte trotzdem einen Kindergeldantrag stellen – verloren geht dadurch nichts, da am Jahresende ohnehin die günstigere Variante automatisch berücksichtigt wird.

Weitere Familienleistungen 2026 im Überblick

Neben Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es 2026 weitere finanzielle Entlastungen für Familien:

  • Kinderzuschlag: Für Familien mit geringerem Einkommen bleibt der monatliche Höchstbetrag unverändert bei 297 Euro pro Kind.
  • Kindersofortzuschlag: Für bedürftige Kinder im Sozialleistungsbezug gilt seit 2025 unverändert ein Betrag von 25 Euro.
  • Betreuungskosten: Ausgaben für Kita, Tagesmutter oder Hort lassen sich weiterhin als Sonderausgaben absetzen – 2026 bis zu rund 4.800 Euro pro Kind anrechenbar.
  • Minijob-Grenze: Im Zusammenhang mit der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro steigt 2026 auch die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 Euro im Monat – relevant etwa für Studierende oder Schüler, für die weiterhin Kindergeld bezogen wird.

Wie und wo beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt – am besten direkt nach der Geburt des Kindes. Der Antrag ist online möglich, alternativ können die Formulare auch postalisch angefordert werden. Wichtig zu wissen: Ausgezahlt wird das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor der Antragstellung. Für die steuerliche Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag kann der Anspruch jedoch bis zu vier Jahre rückwirkend relevant werden.


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Auszahlungstermine 2026

Feste, für alle gleiche Auszahlungstermine gibt es beim Kindergeld nicht. Entscheidend ist die letzte Ziffer der persönlichen Kindergeldnummer: Bei der Endziffer 0 erfolgt die Überweisung in der Regel zu Beginn des Monats, bei der Endziffer 9 meist erst gegen Monatsende. Die genauen Termine variieren leicht von Monat zu Monat und sind in einer Tabelle der Bundesagentur für Arbeit einsehbar.

Was ist mit der geplanten Kindergrundsicherung?

Die frühere Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, Kindergeld, Kinderzuschlag und weitere Familienleistungen in einer neuen Kindergrundsicherung zusammenzufassen und die Antragstellung zu vereinfachen. Mit dem Ende der Ampel-Koalition wurde diese Reform jedoch nicht wie vorgesehen umgesetzt. Ob und wann ein vergleichbares Vorhaben erneut aufgegriffen wird, ist derzeit (Stand Juni 2026) offen. Für Familien bleibt es bis auf Weiteres beim bewährten System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Beträge, Schwellenwerte und Fristen können sich ändern – verbindliche Auskünfte erteilen das zuständige Finanzamt oder die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zu Kindergeld 2026 und Kinderfreibetrag (FAQ)

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

Das Kindergeld 2026 beträgt 259 Euro pro Kind und Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei 9.756 Euro pro Kind für beide Elternteile zusammen beziehungsweise 4.878 Euro pro Elternteil.

Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig?

Nein. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, welche der beiden Leistungen für Sie vorteilhafter ist, und setzt nur eine davon an.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Schule, Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag, bei Behinderung unter Umständen unbegrenzt.

Muss ich Kindergeld beantragen, auch wenn ich gut verdiene?

Ja, ein Antrag lohnt sich immer. Liegt der Kinderfreibetrag bei Ihnen günstiger, wird das gezahlte Kindergeld ohnehin automatisch gegengerechnet – verlieren können Sie dadurch nichts.

Wo beantrage ich Kindergeld?

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, am einfachsten online direkt nach der Geburt des Kindes.

Fazit

Mit dem Kindergeld 2026 in Höhe von 259 Euro pro Kind und Monat sowie dem auf 9.756 Euro gestiegenen Kinderfreibetrag entlastet der Staat Familien auch in diesem Jahr weiter spürbar. Da die automatische Günstigerprüfung des Finanzamts ohnehin die für Sie vorteilhaftere Variante berücksichtigt, müssen Eltern sich um die Wahl zwischen beiden Leistungen keine Gedanken machen – ein rechtzeitiger Kindergeldantrag direkt nach der Geburt bleibt aber in jedem Fall der wichtigste erste Schritt.

Stand: 26. Juni 2026. Angaben ohne Gewähr.

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